Ausschreibung EVL-HalbMarathon 2010

Teilnahmeberechtigung
Der EVL-HalbMarathon 2010 und der EVL-10er werden nach den Internationalen Wettkampf-Bestimmungen des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) und der IAAF unter Aufsicht des LVN (Leichtathletikverband Nordrhein e.V.) veranstaltet.

Teilnahmeberechtigt für den EVL-HalbMarathon sind alle Läuferinnen und Läufer der Jahrgänge 1994 und älter mit einer offiziellen Startnummer des 10. EVL-HalbMarathon 2010.

Teilnahmeberechtigt für den EVL-10er sind alle Läuferinnen und Läufer der Jahrgänge 2000 und älter mit einer offiziellen Startnummer des 10. EVL-HalbMarathon 2010.

Die Startnummer ist nicht übertragbar. Sie ist gut sichtbar und unverändert an der Vorderseite des Lauftrikots zu tragen. Da es sich um eine Laufveranstaltung handelt, ist die Benutzung von Sportgeräten nicht gestattet (Disqualifikation).




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