Teilnahmebedingungen zum EVL-Lauftreff 2025

Allgemeine Startbedingungen

Mit meiner Anmeldung erkläre ich, dass ich auf eigene Verantwortung und eigene Gefahr starte. Weiterhin erkläre ich, dass ich an der Veranstaltung auf eigenes Risiko teilnehme, dass ich im Falle von Schädigungen keinen Anspruch gegenüber dem Veranstalter habe und dass ich ausreichend gegen Unfälle und Haftpflichtfälle versichert bin. Ich erkläre hiermit mein Einverständnis damit, dass die von mir im Zusammenhang mit meiner Teilnahme gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Internet, Fernsehen, Rundfunk, Büchern, Werbung, Filmen, Videokas-setten, DVDs usw. ohne Vergütungsansprüche meinerseits genutzt, verbreitet und veröffentlicht werden dürfen. Ich bin damit einverstanden, dass mein Name in Ergebnislisten veröffentlicht und im Rahmen der Berichterstattung genutzt wird. Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine Daten (nur Name, Adresse, Bild) an die im Programmheft aufgeführten Sponsoren, die offiziellen Fotografen, an andere Laufveranstalter zu Werbe‐ und Informationszwecken weitergegeben werden dür-fen. Des Weiteren versichere ich hiermit, dass mein angegebenes Geburtsdatum und alle weiteren von mir angegebenen Daten zutreffend sind. Ich versichere, meine Startnummer an keine andere Person weiterzugeben. Mir ist bekannt, dass das Tragen von nicht gut sichtbaren Startnummern, das Nichteinhalten der markierten Strecke sowie das Umlaufen von Hindernissen zur Disqualifikation führt. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für den Verlust von Garderobe und Wertgegenständen. Bei Abholung der Startunterlagen hat sich der Teilnehmer durch gültigen Personalausweis oder Reisepass auszuweisen.

 

Haftungsausschluss

Der Veranstalter beabsichtigt die Veranstaltung bei jeder Wetterlage durchzuführen. Ist der Veranstalter aufgrund höherer Gewalt oder zum Schutz von Leib und Leben der Teilnehmer, Dritten und seinen Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung verpflichtet von der Durchführung der Veranstaltung im Gesamten oder teilweise abzusehen oder die Durchführung ganz oder teilweise anders zu verändern, so besteht keine Schadensersatzpflicht des Veranstalters gegenüber den Teilnehmenden.

 

Der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Veranstaltung Anforderungen an die sportliche Ausdauer- und Leistungsfähigkeit stellt. Den Teilnehmenden ist bewusst, dass sie sich auf Grund der Witterung und Art der Laufveranstaltung Gefahren aussetzt. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken der Teilnehmenden im Zusammenhang mit der Teilnahme an Laufveranstaltungen. Es obliegt den Teilnehmenden, ihren Gesundheitszustand vorher zu überprüfen. Die Teilnehmenden erklären mit ihrem Teilnahmeantrag, dass sie gesund sind und ihr Trainingszustand für eine belastende Veranstaltung ausreichend ist. Dier Teilnehmenden erklären sich darüber hinaus damit einverstanden, dass der Veranstalter sie von der Veranstaltung ausschließt, wenn die Teilnehmenden durch ihren körperlichen Zustand sich selbst oder andere Teilnehmende oder Dritte gesundheitlich gefährdet. Dies kann auch während der Laufveranstaltung durch das Streckenpersonal oder Sanitäter erfolgen.

 

Die Teilnehmenden erklären sich damit einverstanden, dass der Veranstalter oder seine Vertreter und Beauftragten nicht für Schäden und Verletzungen jeder Art haf-ten, die durch die Teilnahme an der Veranstaltung entstanden sind oder entstehen können. Dies gilt jedoch nicht, wenn Schäden oder Verletzungen durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner Vertreter und Beauftragen entstanden sind. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertre-ter, Erfüllungsgehilfen und Dritten, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.


Darüber hinaus erkennen die Teilnehmenden an, dass der Veranstalter, seine Vertreter und Beauftragten nicht für solche Schäden einzustehen haben, die von an-deren Teilnehmenden verursacht wurden. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für unentgeltlich verwahrte Gegenstände der Teilnehmenden.

 

Sollten einzelne Bestimmungen der obigen allgemeinen Startbedingungen oder des Haftungsausschlusses unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.